In die Berechnung dieser staatlich veranlassten Umlagen für die Lieferung von elektrischer Energie fließen viele Faktoren ein. Diese können grundsätzlich zu einer Steigerung, zu einer Konstanz oder auch zu einer Senkung der Steuern und Umlagen führen.
EEG-Umlage 2021: 6,500 ct/kWh.
Höhe der Stromumlagen ab 01.01.2021:
Die KWK-Gesetz Umlage (Gruppe A, pro Abnahmestelle bei einem Jahresverbrauch von bis zu 1.000.000 kWh).
2021: 0,254 ct/kWh
Die § 17 Off-Shore-Haftungsumlage
2021: 0,395 ct/kWh
Die neue § 18 AbLaV Umlage für abschaltbare Lasten
2021: 0,009 ct/kWh
Die Umlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung
2021: 0,432 ct/kWh
Die Konzessionsabgabe
bleibt in 2021 unverändert bei 1,320 ct/kWh. Bei einem Temperaturlastprofil für abschaltbare Lasten gilt die verringerte Konzessionsabgabe von 0,110 ct/kWh.
Stromsteuer
bleibt 2021 bei 2,050 ct/kWh.
Die genannten Beträge sind Netto und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von z. Zt. 19%